Page 88 - CYC Clubjournal 2020
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Intern
  Kontrolle
AUS DEN CHIEMSEE YACHT CLUB NACHRICHTEN 1982 / 12
Unser Präsident hat bei der letzten Hauptversammlung eindringlich darauf hingewie- sen, dass es im CYC wichtig wäre, wieder mehr auf Ordnung zu achten. Die Engländer sagen zu diesem Bereich„law and order”, Lenin meint„Vertrauen gut, Kontrolle besser”. Und Erwin Ludescher hat alle Mitglieder aufgerufen, die gültige Haus- und Hafenordnung bes- ser zu beachten.
Wir, das ist eine Reihe von Mitgliedern, hatten uns deshalb vorgenommen, wenigstens zwi- schendurch Kontrollen durchzuführen. An einem heißen Wochenende stellten wir eine Kontrolltafel auf und begannen unsere nicht beneidenswerte Arbeit. Die hübsche Scheibe mit der ansprechenden Schönen wurde übrigens von dem „ creativteam (neudeutsch!)” Joachim und Traudl Feiner gestaltet und gestiftet.
Um es kurz zu machen: der weit überwiegende Teil der Clubmitglieder hat die Kontrolle, oft begeistert, begrüßt. Das ging sogar soweit, dass wir laufend mit Weißbierrunden, vor allem von Herrn Lavis gespendet, versorgt wurden.
Es gab aber auch missmutige Äußerungen von Mitgliedern, die unsere Haus- und Hafen- ordnung nicht kannten oder nicht kennen wollten und mit Gästen ankamen. Hierzu noch einmal die einschlägige Anordnung
Bei Gästen kann es sich in der Regel nur um Einzelpersonen handeln, nicht aber um ganze Familien mit Anhang. Ausnahmefälle können vom Vorstand genehmigt werden. Jedem Mitglied stehen drei unentgeltliche Besuchstage pro Jahr zu. Darüber hinaus gehende Ein- ladungen, die wegen der Enge des Clubgeländes möglichst zu vermeiden sind, werden derzeit mit DM 10, - pro Gast beaufschlagt. Diese Gebühr ist am Besuchstag zu entrichten bzw. hinterher in der Geschäftsstelle einzubezahlen.
Die ungefähre Statistik eines Samstags:
– etwa 50 Kraftfahrzeuge drehten schon vor der Schranke ab,
– etwa 70 völlig fremde Besucher wurden abgewiesen,
– etwa 80 Gäste kamen, zum Teil ganze Familien und ohne Begleitung des zuständigen
Mitglieds ohne Gästekarten,
– 14 Gäste durchschritten die Kontrolle mit Gästekarten.
WARUM EIGENTLICH KONTROLLE UND BESCHRÄNKUNG DER GÄSTE?
Alle unsere Clubmitglieder haben zum Teil unter Opfern Spenden und zinslose Darlehen erbracht, die es überhaupt ermöglichten, das schöne Clubgelände zu kaufen. Sie alle wollen hier ihre Ruhe und Erholung finden, den Segelsport ungestört ausüben und im Clublokal oder auf der Terrasse unter sich sein. Daß dabei auch von Clubmitgliedern eingeführte Gäste anwesend sein können, ist überhaupt nicht verboten, nur sollten bei häufigeren Be- suchen Gästekarten gelöst werden, um diesen Besucherzulauf unter Kontrolle zu halten. Diese oder ähnliche Maßnahmen haben auch andere gut geführte Clubs im In- und Aus- land getroffen. Einige von uns haben versuchsweise in der Nachbarschaft das Gelände des Deutschen Kanuverbandes betreten. Schon nach wenigen Schritten wurden sie angehal- ten und freundlich aber bestimmt zum Verlassen aufgefordert.
Es sind auch manche gut gemeinten Vorschläge, mündlich und schriftlich, gemacht wor- den. Das Ergebnis aller dabei geführten Diskussionen war, die Haus- und Hafenordnung in ihrer jetzigen Form beizubehalten.
W.E.
mit der Mitgliederkartei bewaffnet an die Schranke und kontrollierten jeden, der das Gelände betreten wollte (s. Artikel), dabei kam auch die besagte Tafel zum Einsatz.
Wie man sieht, ein Dauerbrenner, der ange- sichts der heutigen Situation nichts von sei- ner Brisanz verloren hat. Durch die Entschei- dung, das Lokal für die Öffentlichkeit zu öff- nen, sind alle Kontrollversuche zum Scheitern verurteilt und wer will und kann ganze Bus- gesellschaften kontrollieren, oder, wenn ein- mal wieder alle Tore offenstehen, Fremde an der Einfahrt hindern.
Daneben gab es weitere Versuche Kontrollen zu realisieren. Es wurde immer wieder, auch in Hauptversammlungen darauf hingewie- sen, dass es auch die Pflicht – und das Recht – der Mitglieder ist, Personen, die sich auf dem Clubgelände aufhalten, nach ihrer Club- zugehörigkeit zu fragen, was zugegebener- maßen schwierig ist, da man auch als „altes“ Clubmitglied nicht alle Mitglieder kennen kann. Der Abdruck der Fotos neuer Clubmit- glieder im Clubjournal ist hier sicher hilfreich. Mir selbst ist es schon oft passiert, dass ich mir die Finger verbrannt habe, denn die so befragten Personen waren meistens - angeb- lich alte - Clubmitglieder, die über meine Frage „not amused“ oder sogar beleidigt waren. Ein nicht unerheblicher Teil der Befrag- ten waren Gäste des Restaurants und somit durch eine „Generalausrede“ geschützt; auch unbefriedigend, zumal es durchaus vorkam, dass besagte „Gäste“ des Restaurants mit ei- genem PKW auf dem Gelände des CYC park- ten und dann mit gut gefüllten Badetaschen auf den Steg marschierten.
Und jetzt zum zweiten Versuch der Installa- tion einer Kontrollinstanz: Hans Huber, der Vorbesitzer des Bauernhauses, überhaupt des gesamten Geländes, starb Mitte der Siebzi- gerjahre. Er bewohnte bis zu seinem Tod das erste Obergeschoß des Bauernhauses und verbrachte viel Zeit auf seinem Balkon. Und so war es – zumindest bei schönem Wetter – nahezu unmöglich, sich unbemerkt auf das Clubgelände zu schleichen. Die angrenzen- den Grundstücke waren noch im Besitz der Familie Maltz und durch Zäune und Tore bes- tens geschützt. Nach Hubers Tod bewohnten Walter Eppenauer und nach dessen Tod 1989 Herr Littich die Hubersche Wohnung im Bau- ernhaus. Beide sollten unter anderem dafür sorgen, dass sich keine Unbefugten auf dem












































































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