Page 87 - CYC Clubjournal 2020
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Journal 2020
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   Berechtigten den Zugang zu gewähren (s. Ar- tikel). Da dieser Artikel im Clubheft 1974/04 erschien, liegt der Verdacht nahe, dass es sich vielleicht um einen Aprilscherz gehandelt hat. Wie dem auch sei, die Aktion verlief im Sande, bis im Jahr 1982 ein neuer Versuch ge- startet wurde. Walter Eppenauer und Frau Franz, damalige Clubsekretärin, setzten sich
 Der Schrankendienst AUS DEN CHIEMSEE YACHT CLUB NACHRICHTEN 1974 / 04
Während der vergangenen Segelsaison kamen immer wieder Clubmitglieder zu uns, die vorschlugen, wenigstens an den Wo- chenenden eine Kontrolle an der Schranke durchzuführen. Wir alle wünschen uns eine vorbildliche Ordnung. Sie zu erreichen, ist aber auch ein Auftrag an alle. So war es also kein einsamer Beschluss der Vorstandschaft, für diese Saison einen Schrankendienst ein- zuführen.
Meine Empfehlung ist, dass sich Gruppen zu- sammenfinden, die ihr Wochenende festle- gen und den Termin der Geschäftsstelle mel- den. So kann auf lange Sicht ein Dienstplan aufgestellt werden. Tierisch ernst sollte man diesen Arbeitsdienst an der Schranke nicht auffassen. Pünktlichkeit und Ordnung müs- sen selbstverständlich gewahrt bleiben. Ich kann mir vorstellen, dass sich eine Runde Skat- oder Schafkopfspieler zum Schranken- dienst meldet, beim Eingang einen Tisch, Stühle und, wenn erforderlich, einen Son- nenschirm aufstellt und hurtig einen herun- terklopft. Vielleicht findet sich eine Schran- kenmannschaft, die den Dienst mit einem längst fälligen Seglerhock bei Bier, Wein und Fruchtsäften koordinieren will. Die Damen sollen nicht zu kurz kommen - Gleichberech-
tigung auch an der Schranke - man kann diese Aufgabe durchaus auch mit einem Da- menkränzchen verbinden, wobei der Hin- weis erlaubt sei, der Dienst findet an der Schranke statt, überschlägig sind es bei einer Segelsaison von 6 Monaten 24 Wochenen- den, an denen eine Schrankenwache Sams- tag und Sonntag zu stehen hat. Es kann doch keine Schwierigkeit sein, dass sich 24 Grup- pen mit mindestens 4 Köpfen freiwillig orga- nisieren und sich zur Verfügung stellen, wobei die Wache als geleisteter Arbeits- dienst registriert wird. Wenn dies nicht mög- lich ist, muss unsere Frau Franz (damalige Clubsekretärin, Anm. der Redaktion) stur nach der Kartei die Einberufungen verschi- cken.
Wie soll nun dieser Dienst aussehen? - Die Schranke ist und bleibt grundsätzlich ge- schlossen. Nur Kraftfahrzeuge, für die ein Parkplatz reserviert ist und die sichtbar den CYC-Aufkleber mit der Platznummer zeigen, können passieren. Für alle anderen Fahr- zeuge wird die Schranke nicht geöffnet. Das Ein- und Ausladen erfolgt vor dem Eingang, Transportwagen stehen zur Verfügung. Bei Regatten ist darauf zu achten, dass die Boots- anhänger sofort an die vorher bestimmten
Plätze verbracht werden. Fahrzeuge der Re- gattasegler können einfahren, Begleitfahr- zeuge nicht. Es ist erforderlich, immer wieder auf den CYC-Parkplatz bei der Frauenklinik hinzuweisen. Grundsätzlich können nur Mit- glieder, die einen gültigen Ausweis vorwei- sen, das Clubgelände betreten und benut- zen. Nach der Hausordnung ist es jedem Mit- glied erlaubt, einen Gast dreimal mitzubrin- gen. Man wird also eine Gästeliste an der Schranke führen und diese nach Dienstbe- endigung der Geschäftsstelle übergeben.
Clubmitglieder in „ständiger Begleitung” müssen auch für diese einen gültigen Aus- weis haben. Regattasegler haben selbstver- ständlich Zutritt.
Es muss noch einmal wiederholt werden, dass unsere Haus- und Hafenordnung mit einem Minimum an Reglementierungen aus- kommen will, das bedeutet jedoch, daß alle Clubmitglieder ein Maximum an freiwilliger Mitarbeit, an Selbstdisziplin, an Ein- und Un- terordnungssinn aufbringen. Dann wird mit Sicherheit das gemeinsame Ziel erreicht, Ordnung und Sauberkeit zu Wasser und zu Land.
Ihr Walter Eppenauer























































































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