Page 27 - CYC Clubjournal 2021
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bayerischen Umweltministerium. Aktuell im Rennen sind – mit eher geringen Erfolgsaussichten - das Verbringen im See und die Abgabe an die Landwirtschaft ...
Ein Silberstreif erscheint am Horizont, denn das Merkblatt DWA-M-513 der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft gibt nun Richtlinien vor für den „Umgang mit Sedimenten und Baggergut bei Gewässerunterhaltung“, das in dem unten angegeben Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes für ein- schlägig erklärt wird. Hannes Hubert schreibt in seinem Vor- wort zum Clubjournal 2020:
... Durch intensive Bemühungen ist es uns gelungen, das Land- ratsamt Traunstein, das Wasserwirtschaftsamt Traunstein und auch das bayerische Landesamt für Umwelt zu einer Prüfung einer Umlagerung im See zu bewegen ...
Der letzte Stand ist nun ein Schreiben des Wasserwirtschaftsam- tes von Februar 2020, in dem sich das Amt zu dem unsererseits im Juni 2019 vorgelegten Beprobungskonzept äußert. Dieses ist nun bei ausführenden Firmen anzufragen ...
EIN MODELLVERSUCH - DIE UMLAGERUNG IM SEE
Das erwähnte Beprobungskonzept sah die Entnahme von 190 Sedimentproben in 10 Entnahmelinien vor. Diese Proben sollten auf die im o.a. Merkblatt DWA-M-513 festgelegten Pa- rameter untersucht werden. Anfang Juni 2020 wurden Pro- ben entnommen und an ein Labor zur Analyse überstellt, das abschließende Gutachten ging Anfang August bei uns ein und wurde an das Wasserwirtschaftamt (WWA) Traunstein zur Stellungnahme übermittelt. Am 17. November 2020 er- hielten wir die Rückmeldung vom WWA. Hier wurde festge- stellt, dass eine Umlagerung im See zwar prinzipiell möglich ist, dass in einigen Proben jedoch bestimmte Grenzwerte überschritten wurden, so dass eine Umlagerung von Sedi- menten aus den betreffenden Bereichen des Hafens nicht er- laubt wird und, dass zur weiteren Präzisierung weitere Ana- lysen der bereits entnommenen Proben erforderlich sind. Au- ßerdem, und jetzt kommt der schwerwiegendere Teil der Stellungnahme, wird zum weiteren Vorgehen bei der Anwen- dung des Verfahrens „Umlagerung“ in einer „nicht abschlie- ßenden Liste“ festgestellt, dass nunmehr nach der Auswahl eines Verbringungsortes für eben diesen weitere Untersu- chungen durchgeführt werden müssen. Angesichts der bis- herigen Analysekosten im fünfstelligen Bereich muss das von unserer Seite sorgfältig abgewogen werden.
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