Page 115 - CYC Chronik 2013
P. 115

Stunden-Regatta in „Lutz-von-Hoermann-Regatta“ umbe- nannt.
Von den anderen Revieren wird von ersten Computer- einsätzen zur Regatta-Auswertung berichtet. Kosten von ca. DM 30.000 lassen einen flächendeckenden Einsatz je- doch noch nicht zu. Der erste Computer im CYC wird erst 1983 angeschafft werden.
Die Kielzugvogel-Regatta „Bayernpokal“ ist mit 45 Mannschaften hervorragend besucht.
Im CYC wird ein neuer Jugendraum eingeweiht. Hans Vogt sen. organisiert eine Trainingswoche am Gardasee für die Lasersegler. An der Bayerischen Jugendwoche in Starnberg nimmt die Jugend des CYC mit sechs Optis, acht Lasern und einem 470er teil.
Am 1. Juni 1977 ist eine neue Führerscheinvorschrift vom DSV in Kraft getreten. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass nicht wie bisher die Prüfer des Clubs interne Prüfungen abnehmen und Führerscheine – vom 1. Vorsitzenden unterschrieben – ausstellen können. Diese Aufgabe ist einem selbständigen, nur dem DSV unmittelbar unterstellten örtlichen Prüfungsausschuss übertragen wor- den.
„Die Yacht“ schreibt im Heft 1977/3 in ihrer Serie „Im Profil“ über Karl Sailer:
„Vater der bayerischen Hochseesegelei“, diesen Ehren- titel trägt der 57-Jährige heute sicher mit Recht, ver- danken ihm doch inzwischen über 2500 Segler ihren hartverdienten BR-, BK- oder C-Schein. Beruf, Familie und eigenes Segeln mussten stets zurückstehen, seit der in Gollenshausen am Chiemsee wohnende Di- plom-Ingenieur 1959 begann, sein enormes Wissen an andere Segler weiterzugeben. Sein Schüler Bobby Schenk: „Ein C-Schein mit Sailers Unterschrift ist der Ritterschlag des Segelsports“.
I.K.H. Prinzessin Helmtrud von Bayern, Ehrenmitglied des CYC seit 1930, stirbt am 22.6.1977 im Alter von 91 Jahren.
Im bayerischen Landschaftsrahmenprogramm des Staatsministeriums für Umweltfragen und Landesentwick-
lung werden Grundsätze zur Begrenzung der Belastbarkeit der Seeufer, insbesondere des Chiemsees festgelegt. Der oberste Grundsatz ist: „Sicherung der natürlichen Lebens- grundlagen. Diese sollen so geschützt, genutzt, gepflegt und entwickelt werden, dass das Gleichgewicht des Natur- haushalts gewahrt bleibt oder wiederhergestellt wird und die typischen Landschaftsbilder erhalten bleiben.“ Hinter dieser etwas sperrigen Definition verbergen sich handfeste Anforderungen mit entsprechenden Konsequenzen. So wird in dem Programm beispielsweise gefordert:
• Uferschutzzonen
• Ankerverbot im Bereich von Uferschutzzonen
• Verbot des Einsetzens von Sportbooten außerhalb
zentraler Einlaßstellen
• Keine Neuanlage und Erweiterung privater Stege • keine Erhöhung der Bootskapazität
• keine Bojenfelder mehr
• Erfassung und Registrierung aller Boote
• Segelscheinpflicht für alle Segler
Diese Forderungen sind sicher zunächst als Maximal- forderungen zu verstehen, deren Umsetzung in Ausfüh- rungsbestimmungen für das nächste Jahr mit Spannung erwartet wird.
1978 | Erwerb des „Maltz-Grundstückes“, damit Erwei- terung des Clubareals um weitere 6.750 qm. Der CYC möchte die angegliederte Werft in eigener Regie betreiben. Um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, wird eine Ge- sellschaft gegründet.
Die Überdüngung des Chiemsees führt zu einer anhal- tenden Belastung durch Algen, Schlick und Schlingpflan- zen.
Die neue „Bayerische Schifffahrtsordnung“ führt, auch in den Folgejahren, zu großer Verunsicherung bezüglich Genehmigung von Booten und der Führerscheinpflicht, ebenso wie die von Ministerien und Umweltschützern ge- führten Diskussionen über eine Verringerung der Boots- zahl auf den bayerischen Seen.
Der Bebauungsplan Nr. 42 „Kurgebiet Harras“ ist rechtskräftig. Damit wird festgelegt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft zum CYC keine Zweitwohnungen, sondern nur Kliniken, Fremdenheime und Kurheime errichtet wer-
1977 bis 1978
115










































































   113   114   115   116   117